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StGB § 156 Falsche Versicherung an Eides Statt

StGB § 156 Falsche Versicherung an Eides Statt

[ Auszug: Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Ver ... ]